Schreckschusswaffen

Diese Waffen gibt es als Pistolen, Revolver oder Gewehre in verschiedenen Kalibern. Dabei kann die Munition als Schreckschuss (Knall), Reizgas, Pfeffer oder Signalmunition (incl. Feuerwerksmunition) ausgeführt sein. Die Schreckschusswaffen feuern kein Geschoss ab, können aber aus geringer Entfernung tödlich wirken.

Die jeweilige Munition kann zu den Waffen erworben werden.

Schreckschusswaffen sind an geeignete Personen frei verkäuflich (Mindestalter 18 Jahre). Innerhalb des eigenen Grundstücks darf man, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist, diese Waffen ohne spezielle Berechtigung lagern und zweckentsprechend benutzen. Zum Führen (Transport in schussbereitem Zustand) einer Schreckschusswaffe außerhalb des eigenen Grundstücks ist der "Kleine Waffenschein" notwendig. Das Führen einer Schreckschusswaffe wird durch die Behörden, trotz kleinem Waffenschein, teilweise eingeschränkt bzw. verboten.